Das neue Jahr fängt für unsere F1 ja gut an.

Beim Hallenturnier der Schiedsrichtervereinigung in Contwig fuhren unsere Nachwuchskicker in Abwesenheit des erkrankten Luka Mantke zwei Siege bei einer Niederlage ein.

Zum Auftakt besiegten sie hochverdient den TuS Rimschweiler hochverdient mit 2:0. Die Torschützen waren Paula Stephan und Gabriel Moosmann. Unser Torhüter Yannik Wieland musste in den neun Minuten lediglich einen Ball halten.
Mehr als unglücklich verlief die Partie gegen den SV Contwig zwei. Beide Schüsse der Gastgeber zappelten in den Maschen, dazu unterlief uns noch ein Eigentor. Fabian Wieland verkürzte zwischenzeitlich auf 1:2, Endergebnis 1:3.
Zum Abschluss wartete die JSG Rieschweiler auf uns. Nach einem frühen Rückstand zeigten die Mannschaft Moral, glich zunächst durch ein Abstoßtor durch unseren Torhüter aus, ehe Fabian Wieland mit seinem Treffer unseren Sieg unter Dach und Fach brachte.

Unsere F1 beim Hallenturnier der Schiedsrichtervereinigung in Contwig

Einen Tag vor den G-Junioren, fand auch der Pfälzerwaldcup der F-Junioren statt. Ausrichter waren ebenfalls JSG Lemberg, Winzeln, Ruppertsweiler und Erlenbrunn. Das Teilnehmerfeld bestand aus den Mannschaften

  • SV Hinterweidenthal
  • JSG Heltersberg / Geiselberg 2
  • JSG Leimen / Merzalben
  • SV Battweiler
  • JSG Lemberg 2
  • FK Clausen

So ergaben sich fünf Spiele von je 10 Minuten für unsere Jungs.

Die Trainer waren mit der Leistung sehr zufrieden, auch wenn leider nur ein Spiel gewonnen werden konnte.

Hier die Ergebnisse:

 JSG Leimen/Merzalben - FK Clausen 0:2
FK Clausen - JSG Lemberg 2 1:1
JSG Heltersberg/Geiselberg 2 - FK Clausen 2:0
FK Clausen - SV Battweiler 1:1
SV Hinterweidenthal - FK Clausen 1:0

 

Am Sonntag, 04. Dezember fand der Pfälzerwaldcoup der G-Junioren statt. Ausgerichtet von JSG Lemberg, Winzeln, Ruppertsweiler und Erlenbrunn traten die Bambinis von

  • JSG Lemberg 2
  • FK Clausen
  • JSG Bottenbach
  • JSG Ludwigswinkel
  • JSG Lemberg 3

in einem jeweils 11-minütigen Spiel gegeneinander an.

Unsere Jüngsten zeigten in allen Spielen eine richtig gute Leistung und haben sehr gut gespielt!

Hier die Ergebnisse:

 JSG Lemberg 2 - FK Clausen 2:0
FK Clausen - JSG Ludwigswinkel 1:2
FK Clausen - JSG Bottenbach 2:1
FK Clausen - JSG Lemberg 3 1:0

 

 

NordsternSeit der Reaktivierung unseres Jugendbereichs im Jahre 2020 konnte nun auch endlich wieder eine Advents- bzw. Weihnachtsfeier stattfinden. Unsere G- und F-Jugend-Mannschaften waren sichtlich stolz auf ihre Geschenke und hatten gemeinsam mit ihren Trainer:innen, Betreuer:innen und Eltern einen schönen und besinnlichen Nachmittag im Saal des FKC.

 

 

Vor zwei Wochen sind unsere Jungs von der F-Jugend beim Spielfest des FC Rodalben angetreten und haben mit einer Mannschaft den vierten Platz und der anderen Mannschaft den siebten Platz belegt. 💪🏆

Insgesamt waren 12 Teams am Start. Unsere beiden Mannschaft konnten jeweils fünf der sieben absolvierten Spiele gewinnen. Es gab gleich zweimal ein reines FKC-Duell, einen Sieg schnappte sich der spätere Vierte und einen der spätere Siebte.

F-Jugend Spielfest beim FC Rodalben

 F-Jugend Spielfest beim FC Rodalben

FC Fehrbach - FK ClausenEs war nur eine Frage der Zeit und heute war es endlich so weit.

Beim Spiel gegen den FC Fehrbach hat unsere F-Jugend den ersten Sieg der Saison eingefahren. Und was für einen!

Mit 8:0 gewannen unsere Nachwuchskicker haushoch und absolut verdient. Eine klasse Leistung, auf die alle Beteiligten stolz sein können!

Unsere Torschützen:

1:0 Gabriel Moosmann
2:0 Alexander Göttnauer
3:0 Junior Moosmann
4:0 Gabriel Moosmann
5:0 Junior Moosmann
6:0 Junior Moosmann
7:0 Luka Mantke
8:0 Gabriel Moosmann

95. VereinsdialogAm Dienstag, 4. Oktober 2022 fand der 95. Vereinsidalog des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) im Sportheim des FK Clausen statt.

Der Landesverband hat es sich mit den Vereinsdialogen zur Aufgabe gemacht, eine repräsentative Betandsaufnahme der künftigen Anforderungen im Fußball zu ermitteln und notwendige Maßnahmen daraus abzuleiten.

Zu Gast beim FK Clausen waren Dr. Hans-Dieter Drewitz (Präsident), Jürgen Veth (1. Vizepräsident - Spielbetrieb), Hans-Jörg Hoch (Vizepräsident - Finanzen), Reiner Ehrgott (Kreisvorsitzender Pirmasens-Zweibrücken), Michael Monath (Geschäftsführer) und Christof Seibel (Koordinator Amateurfußballkampagne). Der FKC sandte eine Delegation aus Vorstandschaft, Ausschussmitgliedern, Jugendvertretern und aktiven Spielern der 1. Mannschaft ins vereinseigene Sportheim.

Direkt zu Beginn wurde unserem Vorsitzenden Helmut Bischoff eine große Würde zuteil, als der Kreisvorsitzende Reiner Ehrgott zusammen mit dem Ehrenamtsbeauftragten Thomas Seiler ihm die höchste Ehrenamtsauszeichnung überreichte und ihm für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement dankte.
Helmut Bischoff ist seit dem Jahr 2000 Vorsitzender des Fußballklub Clausen und kümmert sich seither um alle Belange des Vereins. Vor allem sorgt er für den kontinuierlichen und reibungslosen Gastwirtschaftsbetrieb, in dem er so gut wie täglich selbst hinter der Theke steht. Helmut ist die Gute Seele des Vereins und wir möchten uns an dieser Stelle von Herzen dem ausgesprochenen Dank für seine Leidenschaft anschließen.

Nachdem standesgemäß auf die Ehrung angestoßen wurde, entstand ein guter Austausch zwischen den Funktionären des SWFV rund um Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz und der Schwarz-Gelben-Delegation rund um die aktuelle Situation im Verein, die Aktivitäten der Jugendmannschaften, Fair-Play, das Schiedsrichterwesen, Ehrenamt im Verein und das Thema Finanzen. Es entstand ein fruchtbarer Austausch in sympathischer und guter Atmosphäre, den alle Beteiligten als sehr gewinnbringend empfanden.

Zum Abschluss ließ es sich der Verbandspräsident nicht nehmen ein Ball-Geschenk zu überreichen, das Markus Jost in Empfang nehmen durfte- vielen Dank dafür.

Eine tolle Initiative des SWFV, die für gegenseitiges Verständnis wirbt und den Verband erlebbar und nahbar macht für die Vereine. Vielen Dank an alle Beteiligten.

Nie wieder logoAm 27. Januar 2022 jährt sich zum 77. Mal der Tag, an dem die Überlebenden im Konzentrationslager Auschwitz befreit wurden. Mit dem „Erinnerungstag im deutschen Fußball“ gedenken der Deutsche Fußball-Bund und seine Landesverbände, die DFL Deutsche Fußball-Liga und die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga, die Clubs der 3. Liga und der Flyeralarm Frauen-Bundesliga sowie die gesamte deutsche Fußballfamilie der Opfer des Nationalsozialismus. An den Spiel- und Turniertagen um den 27. Januar 2022 gedenkt man gemeinsam der ermordeten Menschen, die auch Mitglieder ihrer Vereinsfamilien waren. 2004 wurde der Gedenktag durch die Initiative „!Nie wieder“ geschaffen, um die Botschaft der Überlebenden des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau weiter in unsere Gegenwart und Zukunft zu tragen.

In diesem Jahr soll besonders an die Menschen erinnert werden, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden. Sie gehörten für die Nationalsozialisten zu sogenanntem „unwerten Leben“. Aus psychiatrischen Krankenhäusern, aus geschlossenen Heimen und aus der eigenen Familie wurden kranke und behinderte Menschen in „Tötungsanstalten“ transportiert. Viele Zehntausende sind ermordet worden, darunter mehr als 10.000 Kinder.

Noch heute existieren Vorbehalte gegenüber psychisch, geistig oder körperlich behinderten Menschen, die unter anderem mancherorts auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sowie häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen sind als der Bevölkerungsdurchschnitt. Viele Menschen mit chronischen und psychischen Beeinträchtigungen sprechen hierüber nur ungern mit ihrem erweiterten sozialen Umfeld. Die Angst der Menschen ist zu groß, auf ihre Hilfsbedürftigkeit reduziert, nicht (mehr) ernstgenommen, abgestempelt und ausgegrenzt zu werden.

Der Leitgedanke der 2008 in Kraft getretenen UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen lautet: Menschen mit Behinderungen sollen sich nicht anpassen müssen – stattdessen steht unsere Gesellschaft in der Pflicht, Voraussetzungen für eine gemeinsame Teilhabe zu schaffen.

Der Fußball berührt Menschen und bringt sie zusammen

Fan-Initiativen, Clubs, Verbände und ihre Stiftungen engagieren sich seit vielen Jahren dafür, den großen Anspruch der „Teilhabegerechtigkeit“ auf vielfältige Weise umzusetzen. Fanclubs leben nicht nur an Spieltagen eine Gemeinschaft auf Augenhöhe, ihre Mitglieder mit Behinderung gehören selbstverständlich dazu. Sie sind auch bundesweit in der BBAG (BundesBehindertenfanArbeitsGemeinschaft) organisiert. Es bestehen darüber hinaus viele Konzepte und Initiativen, die Barrierefreiheit im Stadion und auf den Fußballplätzen vorantreiben. Dafür engagiert sich beispielsweise KickIn!, eine deutschlandweit tätige Beratungsstelle für Inklusion. Gefördert durch die DFB-Stiftung Sepp Herberger, finden bereits seit 2007 Spieltage in der Blindenfußball-Bundesliga statt. Serdar Celebis Tor für das Blindenteam des FC St. Pauli wurde von den Zuschauer*innen der ARD-Sportschau im August 2018 zum “Tor des Monats” gewählt. 

Ziel des Fußballs ist es, als gutes Vorbild für eine inklusive Gesellschaft zu wirken und klar „Nein“ zu jeder Form von Ausgrenzung zu sagen. Gemeinsam möchten wir vor diesem Hintergrund erinnern und das Leitbild der Initiative unterstützen: „!Nie wieder“.

Der vorliegende Aufruf wurde verfasst von der Initiative „!Nie wieder – Erinnerungstag im deutschen Fußball“. Das Netzwerk aus Fangruppen, Fanprojekten, antirassistischen Bündnissen, Amateur- und Proficlubs, der DFL und des DFB, sowie zahlreichen Personen und Institutionen aus der Zivilgesellschaft, organisiert seit 18 Jahren den „Erinnerungstag im deutschen Fußball“, an den Spieltagen um den 27. Januar. Kernpunkte der Kampagne sind das Erinnern an das unendliche Leid, das Millionen Menschen in der NS-Zeit erfahren mussten. Ein besonderer Blick gilt den preisgegebenen Mitgliedern der Fußballfamilie, sowie die unbedingte Forderung, alles heute zu tun, „dass Auschwitz nie mehr sei!“.
Darüber hinaus versteht sich die Kampagne als historischen und politischen Lern- und Aktionsort, an dem sich Menschen, die den Fußball lieben, generationsübergreifend, mit klugen und kreativen Aktionen im Stadion und in der Zivilgesellschaft für ein demokratisches, den Menschenrechten verpflichtetes Gemeinwesen, engagieren.

§ 1
Name, Sitz, Vereinsfarben und Zweck

  1. Der am 02. Juni 1919 in Clausen gegründete Sportverein führt den Namen „Fußballklub 19, Clausen“.
    Er ist Mitglied des Südwestdeutschen Fußballverbandes und der anderen Landesfachverbände, sowie des Sportbundes Pfalz. Der Verein hat seinen Sitz in Clausen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Pirmasens eingetragen (VR 468).
  2. Die Vereinsfarben sind schwarz – gelb.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Der Verein ist frei von politischen, rassischen und religiösen Tendenzen.

§ 2
Erwerb der Mitgliedschaft

1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand oder den beauftragten Vertreter.
3) Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb von vier Wochen der Einspruch zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Gesamtvorstand (§ 11 Abs. 1b der Satzung).

§ 3
Ehrenmitglieder

Durch Beschluß des Gesamt-Vorstandes können Mitglieder auf Vorschlag eines Vorstandsmitgliedes zum Ehrenmitglied ernannt werden.

Durch einfache Mehrheit der Generalversammlung kann ein Mitglied zum Ehrenvorsitzenden oder Ehrenspielleiter ernannt werden.

§ 4
Rechte und Pflichte der Mitglieder

Die ordentlichen Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und der Zweckbestimmung des Vereins ergeben, insbesondere das Wahlrecht. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich entrichtet werden. Bei Ausscheiden aus dem Verein ist der Monatsbeitrag der letzten drei Monate zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge für Schüler, Jugendliche, Erwachsene beiderlei Geschlechts werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und entsprechen den Rahmensätzen des Sportbundes Pfalz.
Die Sportjugend führt und verwaltet sich selbständig. Die ihr zufließenden Mittel dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Aufwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5
Stimmrecht Jugendlicher

Jugendliche Mitglieder haben in der Generalversammlung bei Wahlen des Vereins bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kein Stimmrecht. Sie wählt den Jugendleiter selbst. Der gewählte Jugendleiter muss durch die Generalsversammlung bestätigt werden.

§ 6
Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
  2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zulässig. Die Monatsbeiträge müssen bis zum Ende des Kalendervierteljahres entrichtet sein.
  3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
    1. wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder grober Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins,
    2. wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,
    3. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens,
    4. wegen unehrenhaften Handlungen

Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen.

§ 7
Maßregelungen

Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen des Vorstandes und der Abteilungen verstoßen, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:

  1. Verweis
  2. zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen, sowie des Sportgeländes
  3. Ausschluss aus dem Verein

Der Bescheid über diese Maßnahme ist mit Einschreiberief zuzustellen.

§ 8
Vereinsorgange

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Mitarbeiterkreis
  3. der Vorstand

§ 9
Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) findet alle drei Jahre statt.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
    1. der Vorstand beschließt oder
    2. ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt.
  4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand, und zwar durch Veröffentlichung in der Presse und durch Plakate. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung soll eine Frist von 14 Tagen liegen.
  5. Mit der Einberufung der Generalversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
    1. Bericht des Vorstandes
    2. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
    3. Entlastung des Vorstandes
    4. Neuwahlen
    5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
    6. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und außerordentlicher Beiträge
  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig
  7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden oder Versammlungsleiters den Ausschlag.
    Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln beschlossen werden.
  8. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen ist, dass sie als Tagungsordnungspunkt aufgenommen werden kann.
  9. Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder es beantragen.

§ 10
Mitarbeiterkreis

Zum Mitarbeiterkreis gehören:

  1. die Mitglieder des Vorstandes
  2. die Abteilungsleiter
  3. die Betreuer, Platz- und Ballwarte
  4. die Übungsleiter
  5. Vertreter in Fachgremien des Sports auf Kreis und höherer Ebene
  6. Kassenprüfer

Der Mitarbeiterkreis tritt mindestens dreimal jährlich zusammen. Er wird vom Vorsitzenden geleitet.

Der Mitarbeiterkreis soll gewährleisten, dass alle im Verein tätigen Mitarbeiter laufend über alle Geschehnisse im Verein informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Maßnahmen und Vorhaben des Vereins beratend mitzuwirken.

§ 11
Der Vorstand

  1. Der Vorstand arbeitet
    1. als geschäftsführender Vorstand:
      bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebsleiter
    2. als Gesamtvorstand:
      bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand a)
    3. den Ressortleitern für Wettkampfsport
      • Jugendsport
      • Breiten- und Freizeitsport
      • Frauensport
      • Verwaltungsfragen
      • Ausschüsse, wie Wirtschafts- und Vergnügungsausschuss
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. der Schriftführer. Jede von ihnen ist alleine vertretungsberechtigt. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig.
  3. Die Vertreter der Abteilungen werden durch diese gewählt.
  4. Der Vorstand leitet den Verein. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei Mitglieder des Vorstandes es beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
    Bei Ausschreiben eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
  5. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
    1. die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Anregungen des Mitarbeiterkreises
    2. Bewilligung der Ausgaben
    3. Aufnahme, Ausschluss und Bestrafung von Mitgliedern.
  6. Der geschäftsführende Vorstand ist für Aufgaben zuständig, die auf Grund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen. Er erledigt außerdem Aufgaben, deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist.
    Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes laufende zu informieren.
  7. Die Aufgaben der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes regelt die Geschäftsordnung des Vereins.
  8. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schriftführer haben das Recht an allen Sitzungen der Abteilungen und Ausschüsse beratend teilzunehmen.

§ 12
Ausschüsse

  1. Für die Bereiche Jugend, Freizeit, Breiten- und Wettkampfsport werden Ausschüsse gebildet. Ebenso wird ein Wirtschafts- und Vergnügungsausschuss gebildet.
  2. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Ausschüsse bilden und die Mitglieder dazu berufen.

§ 13
Abteilungen

  1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluss des Vorstandes gegründet.
  2. Die Abteilungen werden durch den Abteilungsleiter und seine Mitarbeiter geleitet. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und zur Berichterstattung verpflichtet.

§ 14
Protokollierung der Beschlüsse

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, der Ausschüsse, sowie der Jugend- und Abteilungsversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 15
Wahlen

Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter sowie Kassenprüfer werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

§ 16
Kassenprüfung

Die Kasse des Vereins, sowie evtl. Kassen der Abteilungen werden in jedem Jahr durch zwei gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung den Kassenbericht und beantragen bei ordnungsmäßiger Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters.

§ 17
Auflösung

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung darf nur der Punkte „Auflösung des Vereins“ stehen.
  2. Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es
    1. der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von Dreivierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder
    2. von Zweidritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
  3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel dieser Stimmen beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Sollten nicht 50% dieser Mitglieder anwesend sein, so muss die Versammlung neu einberufen werden, die dann mit dreiviertel der Stimmen der Anwesenden beschlussfähig ist.
  4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an den Südwestdeutschen Fußballverband, Ludwigshafen mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports in der Gemeinde Clausen verwendet werden darf.


§ 18

Diese Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt.

Schwarz und Gelb wie lieb‘ ich dich
Schwarz und Gelb ist auch ein Gruß an dich
Fußballspielen kann nicht jeder Mann
Auf dem Sportplatz soll er zeigen, was er kann


Mohammed war ein Prophet
Der vom Fußballspielen nichts versteht
Doch aus all der schönen Farbenpracht
Hat er sich die Schwarz und Gelbe ausgedacht


Hätten wir ein Königreich
Was da drinnen wär‘, das wär‘ uns gleich
Doch die Mädchen alle hübsch und schön
Müssten alle Schwarz und Gelb gekleidet geh‘n


Tausend Feuer in der Nacht
Haben uns das große Glück gebracht
Tausend Freunde, die zusammen steh‘n
Dann wird der FK Clausen niemals untergeh‘n

Schlachtfest und Hähnchengrillen

An jedem zweiten Freitag des Monats findet das Schlachtfest bzw. Hähnchengrillen beim FK Clausen statt.

In den Sommermonaten (Mai bis September) können Sie bei uns Hähnchen frisch vom Grill genießen. Bei schönem Wetter im Freien an unserem Kiosk oder auf der Sommerterrasse.

In den Wintermonaten (Oktober bis April) findet stattdessen das traditionelle Schlachtfest im Sportheim statt.

 

Nachfolgend finden Sie Berichte zu allen weiteren Veranstaltungen des FKC:

 

Wappen FK ClausenDas macht uns mächtig stolz:

Ein kleines Fußballdorf aus der Südwestpfalz hat mächtig für Furore gesorgt, speziell in den Jahren ab 1965 bis 1986.

Unvergessen und Höhepunkt ist sicherlich die Meisterschaft in der 1. Amateurliga 1974. Werner Melzer erzielte 28 Tore und wechselte danach als "Clauser Bub" zum großen 1. FC Kaiserslautern in die Bundesliga.

Für eine so lange und sportlich herausragende Zeit braucht es selbstverständlich viele Helfer, Mitglieder, Spieler und Spielerfrauen, Sponsoren und Gönner, die den Verein vielfältig unterstützen und immer wieder antreiben und beflügeln.

Wir wollen das Jubiläum zum Anlass nehmen und allen Danke sagen, wohl wissend, dass es für viele einzelne eine besondere Herzensangelegenheit war und bis heute ist, den FK Clausen immer wieder zu unterstützen.

Der FK Clausen stellt heute den unmittelbaren Dorfmittelpunkt dar, bei dem Vieles auch außerhalb des Fußballs zusammenläuft. Auf dem Gelände des FKC wird Kerwe gefeiert, wir grillen Fisch zu Ostern und Hähnchen in den Sommermonaten und darüber hinaus gibt es den traditionellen "Grumbeere Broode" zu genießen.

In den Wintermonaten veranstaltet der Verein zünftige Schlachtfeste. Der große Veranstaltungssaal wird vielfältig für verschiedene Aktivitäten genutzt.
Unseren FK Clausen wollen wir auch mit allen Anstrengungen und Schwierigkeiten, die in den nächsten Jahren auf alle Vereine zukommen werden, weiter und nachhaltig entwickeln und erfolgreich positionieren.
Wir, als Vorstandschaft, zusammen mit den Ausschüssen, wollen diese erfolgreiche Zeit noch lange fortführen.

Schwarz und Gelb, wie lieb' ich dich!

AH beim FK Clausen

Unsere AH Abteilung ist ein wichtiger Bestandteil des gesamten Vereines. Unsere AH Spieler sind in vielerlei Hinsicht eine tragende Säule des FK Clausen. Der AH Spielbetrieb läuft autonom und ist getrennt vom Gesamtetat des Vereins.

Sämtliche Aktivitäten werden von den Mitgliedern der AH eigenständig organisiert und finanziert.

Unsere AH Spieler steuern einen wesentlichen Beitrag zur (finanziellen) Unterstützung des gesamten Vereins bei. Unsere AH ist eine Wohlfühloase für viele ehemalige aktive Spieler.

Unsere AH war und ist erfolgreich:

  • 17-maliger ungeschlagener Verbandsgemeinde-Meister
  • 60 Rekord-Siege in Folge über 2 Jahre
  • Mehrfacher Sieger des hochklassigen Hallen-Tradition-Turnieres des TSC Zweibrücken
  • Mehrfacher Sieger des Hallen-Masters des FC Limbach.

Die Clauser AH soll leben .. hoch, hoch, 3x hoch.

Danke und macht weiter so!

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